Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft
66. ordentliche Hauptversammlung der Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft
am Mittwoch, 22. April 2026, um 11:00 Uhr, in 5710 Kaprun, Tauern SPA Zell am See-Kaprun (Tauern Spa Platz 1)
Tagesordnung
1. Jahresabschluss 2024/2025
a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, Vorschlag für die Gewinnverwendung und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/2025
b) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2024/2025
c) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
d) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
3. Festsetzung der Aufwandsentschädigung an den Aufsichtsrat
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde satzungs- und termingemäß am 24. März 2026 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ veröffentlicht. Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 (3) AktG stehen unter kitzsteinhorn.at/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen werden die online gestellten Unterlagen gerne auch per Post zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Es wird um Anmeldung zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Elisabeth Daum, Tel.: +43 6547 8700-187) bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung ersucht.
Jede Aktionärin/jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin/zum Vertreter zu bestellen. Die Vertreterin/der Vertreter nimmt im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die Aktionärin/der Aktionär, die/den sie/er vertritt. Jede Vollmacht muss die Vertreterin/den Vertreter namentlich bezeichnen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist im Original zur Hauptversammlung mitzubringen.